Energieaudits
Gemäß Energieeffizienzgesetz sind große Unternehmen verpflichtet ein Energieaudit im Unternehmen durchzuführen.
Es werden nur Energieaudits anerkannt, welche von zertifizierten Energieauditoren gemäß Energieauditorenliste dazu befugt sind.
Audits sind in die Bereiche Gebäude, Prozess und Mobilität unterteilt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, welche Auditverpflichtung für Ihr Unternehmen erforderlich ist.
WICHTIG! Gemäß EEffG ist bis 30.11.2015 die Durchführung eines Energieaudits zu melden!